AHG Ahrensburger Haus- und Grundstücksverwaltung
AHG Ahrensburger Haus- und Grundstücksverwaltung

Leistungen: Verwaltung von Sondereigentum

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Für vermietete Einheiten kann dem Verwalter aber auch die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann den Eigentümer in allen Belangen - die Wohnung betreffend - gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt.

Im einzelnen sind folgende Aufgaben damit auf den Verwalter übertragen:

  • Entgegennahme oder Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitsterminen; Eingangskontrolle, Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten.
  • Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendiger Zahlungen an den Fälligkeitsterminen, sofern diese das Sondereigentum betreffen.
  • Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen, z. B. Wartung einer dezentralen Warmwasseraufbereitungsanlage.
  • Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen.

Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung dar.

 

zum Mustervertrag Sondereigentumsverwaltung

Kontakt:

Telefon: 04102 454876

info@a-hausverwaltung.de

Fax: 04102 - 454989

Kontaktformular

Druckversion | Sitemap
© AHG Ahrensburger Haus- und Grundstücksverwaltung