In der Mietenverwaltung überträgt der
Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des
Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.
- Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich
Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe der
Wohnungen
- Durchführung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
- Anlegen der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen
nach den vertraglichen Bestimmungen
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen
Maßnahmen
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das
Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
- Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
- Erteilung von Prozessvollmachten für Zahlungsklagen jeder Art, die sich aus dem Miet-,
Pacht- und Nutzungsverhältnis ergeben, sowie für Räumungsklagen und schließlich für die Durchsetzung der Rechte des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bewirtschaftung des
Vertragsobjektes
- Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsgemäße
Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
- Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger
Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen
Die Vermietung, die Ausführung besonderer behördlicher Auflagen oder Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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zur Verwaltung Sondereigentum