Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die
unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt
werden.
Die nachfolgenden Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt
abgegolten.
Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Protokollieren der gefassten Beschlüsse.
Der Verwalter führt die Konten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.) und verwaltet diese gemeinschaftlichen Gelder.
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:
Zur Werterhaltung und Vermeidung von Schäden erfolgen Begehungen der Wohnanlage. Der Zustand des
Gemeinschaftseigentums wird festgestellt, notwendige Maßnahmen eingeleitet oder der Versammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Führen der Preisverhandlungen und Auswahl der zu beauftragenden Firma.
Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Empfehlungen
an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an Heizung, Aufzügen, Garagentoren, etc.
Selbstverständlich sind darüber hinausgehende Leistungen möglich, die jedoch im einzelnen zu vereinbaren sind.