AHG Ahrensburger Haus- und Grundstücksverwaltung
AHG Ahrensburger Haus- und Grundstücksverwaltung

Leistungen: WEG-Verwaltung

Zu den Leistungen der Verwaltung gehören die unabdingbaren gesetzlichen Aufgaben gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die - sofern ein Verwaltungsbeirat bestellt ist - in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit diesem durchgeführt werden.
Die nachfolgenden Leistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Der Aufwand wird mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.

Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.

Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Protokollieren der gefassten Beschlüsse.

Der Verwalter führt die Konten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.) und verwaltet diese gemeinschaftlichen Gelder.

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).

Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:

  • Führen und Abrechnen von
    • Hausgeldkonten je Sonder-Teileigentum
    • Einnahmekonten für Erträge
    • Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
    • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
    • Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
    • Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung


Zur Werterhaltung und Vermeidung von Schäden erfolgen Begehungen der Wohnanlage. Der Zustand des Gemeinschaftseigentums wird festgestellt, notwendige Maßnahmen eingeleitet oder der Versammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Führen der Preisverhandlungen und Auswahl der zu beauftragenden Firma.

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -beseitigung.
Erstellen der schriftlichen Aufträge im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft.

Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z. B. an Heizung, Aufzügen, Garagentoren, etc.

Selbstverständlich sind darüber hinausgehende Leistungen möglich, die jedoch im einzelnen zu vereinbaren sind.

 

zum Mustervertrag WEG-Verwaltung

zu den Leistungen der Mietverwaltung

Kontakt:

Telefon: 04102 454876

info@a-hausverwaltung.de

Fax: 04102 - 454989

Kontaktformular

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